Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk übt im Gespräch mit dem STANDARD Kritik an der polizeiliche Räumung des Flüchtlingscamps im Wiener Sigmund Freud Park vergangene Woche. Nach den verfehlten Ermittlungen nach §278a gegen Tierschützer_innen und dem vergeblichen Versuch vier Studis zu einer Terrororganisation zu stilisieren, nun also der nächste politisch motivierte und völlig unverhältnismäßigen Polizeieinsatz gegen Aktivist_innen.
Laut einem Wiener Polizeijuristen stützte die Landespolizeidirektion ihren Einsatz auf die sogenannte Mitwirkungsverordnung von 1986. Dieses Landesgesetz besagt, dass die Wiener Exekutive “ortspolizeiliche Verordnungen” wie zum Beispiel die Wiener Kampierverordnung mitzuvollziehen hat, indem sie auf eigene Faust Anzeigen erstattet und Organstrafverfügungen ausstellt.
Räumungsaktionen wie jene im Sigmund-Freud-Park seien nicht Teil der aufgezählten Aufgaben, sagt Funk. Auch habe es sich bei dem Camp um eine ” politische Versammlung” gehandelt, womit der Bezug auf die Kampierverordnung verfassungsrechtlich “höchst bedenklich” sei.
Tatsächlich hatte es für die Nacht der Polizeiaktion eine gültige Versammlungsanmeldung gegeben – und zwar durch die Österreichische Hochschülerschaft der Uni Wien
Quelle: http://derstandard.at/1356426617661/Campraeumung-hoechst-bedenklich