Es diskutieren Margit AMMER (Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte), Aleksandra IZDEBSKA (Geschäftsleitung DiTech), Johannes PEYRL (Arbeiterkammer) und Manfred WOLF (GPA-djp). Das Gespräch wird von Sonja FERCHER (freie Journalistin) moderiert. Aufgezeichnet am 7.3.2013 im Juridicum Wien
Video: http://ichmachpolitik.at/questions/1935
Fotos: via FaceBook
Darüber hinaus berichtet auch die Wiener Zeitung zur Veranstaltung:
“Arbeitsmarkt braucht Asylwerber”
Von Bernd Vasari
AK kritisiert beschränkten Zugang zum Erwerbsleben für Asylsuchende.Wien. Ein Erlass aus dem Jahr 2004 des Arbeits- und Sozialministeriums beschränkt den derzeitigen Zugang für Asylsuchende zum Arbeitsmarkt. Die einzige Möglichkeit, am Erwerbsleben teilzunehmen, besteht für diese in befristeten Beschäftigungsbewilligungen im Rahmen der Saisonkontingente. Das bedeutet: Asylwerber können nur als Erntehelfer, Saisonarbeiter oder als Selbstständige, wo sie zumeist in der Sexarbeit landen, arbeiten.
Im Hinblick auf hohe Arbeitslosenzahlen hat Sozialminister Rudolf Hundstorfer eine Aufhebung bisher abgelehnt. Für Johannes Peyrl von der Arbeiterkammer (AK) ist diese Begründung aber unzureichend, wie er bei einer Podiumsdiskussion des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte darlegte. Da die Arbeitsmarktprüfung des AMS sowieso sicherstellen würde, ob eine als Arbeit suchende inländische oder am Arbeitsmarkt integrierte Person für die Stelle vermittelt werden kann. “Der Arbeit suchende Asylwerber würde daher erst als Letztes gefragt werden”, sagt Peyrl. Zudem sei der Erlass rechtswidrig, da er Gesetzes-erweiternd wirkt, betont der Jurist. Er fordert eine Aufhebung durch das Sozialministerium.
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