Saisonarbeit ist keine Lösung für Flüchtlinge
Diakonie fordert das Recht auf Selbsterhaltung für Asylsuchende ein
Wien (OTS) – Flüchtlinge seien eingeladen, verstärkt die Möglichkeit der Saisonarbeit zu nutzen, war in den letzten Tagen des Öfteren zu hören. “Der Vorschlag der Saisonarbeit ist keine Lösung”, kritisiert Michael Chalupka, Direktor der Diakonie Österreich. “Wer legal hier lebt, soll legal arbeiten dürfen. Das ist sinnvoll aber nur möglich, wenn Asylsuchende nach sechs Monaten in Österreich uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Denn Saisonarbeit ist den Flüchtlingen de facto kaum zugänglich. Insofern ist es nicht die Schuld der Flüchtlinge, wenn nur 500 von 10.000 Saisonarbeitsplätzen von Flüchtlingen genutzt werden.”
Unter Saisonarbeit wird im Wesentlichen Erntearbeit und Arbeit in Saisonbetrieben in der Gastronomie verstanden. Diese Formen der temporären Beschäftigung gibt es allerdings nur in wenigen Regionen in Österreich. Asylsuchende in der Grundversorgung wiederum dürfen das Bundesland, dem sie zugewiesen wurden, nicht verlassen. “Wie also soll ein Asylsuchender, der in Wien in der Grundversorgung ist, im Eferdinger Becken oder auch nur im Marchfeld Gurken ernten?” fragt Chalupka. “Darüber hinaus besteht in der Grundversorgung eine Zuverdienstgrenze, die je nach Bundesland zwischen 100 Euro und der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Wer mehr verdient, verliert das Quartier”, so Chalupka weiter. Sei die Saisonbeschäftigung beendet, müsse um Wiederaufnahme in die Grundversorgung angesucht werden, und diese werde erst bewilligt, wenn der meist ohnehin kärgliche Verdienst aufgebraucht ist. Die Wiederaufnahme könne in irgendeinem Quartier erfolgen, es gebe keine Garantie auf den gleichen Wohnplatz wie vor der Entlassung aus der Grundversorgung. “Dadurch gehen sämtliche, oft mühsam erzielten Integrationserfolge und Sozialkontakte, wieder verloren.”
“Die Betriebe arbeiten gerne mit ihren ‘angestammten’ Saisoniers, die jedes Jahr wieder kommen und die Arbeit bereits kennen”, so Chalupka weiter. “Das ist für die meisten einfacher, als den bürokratischen Hürdenlauf zu absolvieren und beim AMS eine Beschäftigungsbewilligung für Asylwerber zu beantragen, die dann auch noch eingeschult werden müssen.” Zusätzliche Probleme sieht der Direktor der Diakonie Österreich in der strengen Prüfung der Arbeitsmarktlage im Rahmen von Kontingenten, der vorrangigen Vermittlung von EU-BürgerInnen sowie in der Einschränkung der Saisonarbeit auf Ernte und Gastronomie, die angeblich dem Schutz des österreichischen Arbeitsmarktes diene und auf den so genannten Bartenstein-Erlass aus dem Jahr 2004 zurück geht.
“Den Asylsuchenden muss der Zugang zum Arbeitsmarkt nach zumindest sechs Monaten Aufenthalt uneingeschränkt möglich sein”, fordert Chalupka. Damit werde die Selbsterhaltungsfähigkeit der Asylsuchenden ermöglicht und das Grundversorgungssystem massiv entlastet.
Der Schutz des Arbeitsmarktes ist diesbezüglich ein Scheinargument. Von den derzeit 20.000 in Österreich aufhältigen Asylsuchenden stünden nach Abzug von Neuankömmlingen, Kindern, kranken und älteren Menschen bestenfalls 7.000 – 8.000 Menschen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Verteilt auf Österreich kann dies keine Bedrohung für den Arbeitsmarkt sein.
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Roberta Rastl
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