UNHCR zu Asyl-Quartierdebatte: Qualität nicht aus den Augen verlieren!
Entlastung der Grundversorgung durch Gleichstellung von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten möglich
Wien (OTS) – Anlässlich der aktuellen Debatte um die Errichtung von neuen Flüchtlingsquartieren in den Bundesländern appelliert das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR an Bund und Länder, auch auf die
Qualität der neuen Unterbringungen zu achten. “Bei der Errichtung neuer Quartiere dürfen bestehende Qualitätsvorschriften der Bundesländer nicht dem Zeitdruck und den Debatten um Quoten geopfert werden. Alle Asylsuchenden haben ein Anrecht auf eine angemessene, menschenwürdige Unterbringung”, so Christoph Pinter, Leiter des UNHCR-Büros in Österreich. Bei der Auswahl der Quartiere müsse auch spezielles Augenmerk auf Standort, Ausstattung, Infrastruktur und Betreuung gelegt werden. Dies gilt speziell für unbegleitete minderjährige Asylsuchende, die einen besonderen Betreuungsbedarf haben und in ihrer Entwicklung gefördert
werden müssen.Diese Qualitätsstandards müssen selbstverständlich auch für etwaige Containersiedlungen gelten. Hier stellt sich allerdings die grundsätzliche Frage der Notwendigkeit von Containern zum aktuellen Zeitpunkt, obwohl vor einigen Jahren um fast 50 Prozent mehr Personen in herkömmlichen Quartieren untergebracht werden konnten.
“Selbst wenn hier höchste Qualitätsmaßstäbe angelegt werden sollten, hat die Errichtung von Containern eine nicht zu unterschätzende Signalwirkung. Es entsteht nämlich für die Öffentlichkeit der mögliche Eindruck eines Krisenszenarios, obwohl es gerade einmal um die Unterbringung von zusätzlichen 1.000 Menschen in ganz Österreich geht; eine Situation, die Österreich schon mehrmals ohne Probleme gemeistert hat”, so Pinter weiter.
Eine Möglichkeit, langfristig Kapazitäten in der Grundversorgung zu schaffen, wäre laut UNHCR das rasche Herauslösen der Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten aus der Grundversorgung und die von UNHCR seit langem geforderte Annäherung ihres Rechtsstatus an den Status der anerkannten Flüchtlinge. Derzeit muss der subsidiäre Schutz in Österreich jährlich verlängert werden, was für die Betroffenen regelmäßig zu Problemen insbesondere bei der Wohnungs- und Jobsuche führt. Trotz des theoretischen Zugangs zum Arbeitsmarkt ab dem Zeitpunkt der Schutzgewährung ist diese Personengruppe in der Praxis daher stark benachteiligt und oft auf Grundversorgung angewiesen.Auch Anreize im Grundversorgungssystem, wie etwa die Erhöhung der Unterstützung für Miete und Verpflegung bei individueller Unterbringung, könnten dazu führen, dass weniger Asylsuchende langfristig auf organisierte Unterkünfte angewiesen wären und so die Unterbringung neu ankommender Asylsuchender erschweren.